AERO-Club Bremerhaven e.V.  
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Sie möchten fliegen?
Werden Sie Mitglied im ACB und wir fliegen gemeinsam in die Zukunft!

Aufnahmegebühr für lizenzierte Piloten 1000,- €
Aufnahmegebühr für Flugschüler 500,- €
Jahresbeitrag für aktive Mitglieder 840,- €
Jahresbeitrag für Flugschüler 462,- €
Beitrag für Kurzmitgliedschaft je Monat (max 3 Monate) 110,- €
Jahresbeitrag für fördernde Mitglieder 70,- €

Der AERO-Club Bremerhaven e.V. ist Mitglied im:

AOPA Deutschland
DAeC Deutschland,Landesverband Bremen
LSB Niedersachsen
KSB Cuxhaven
Bundeswehr Flugsportvereinigung e.V.


Den Mitgliedern des AERO-Club Bremerhaven e. V. und stehen zurzeit 3 Flugzeuge zur Verfügung:

  1. Cessna 172 4-sitzig D-EEUU (Geestland), auch zur Schulung
  2. Piper PA 28-181 Archer II 4-sitzig D-EIAG (Helgoland), auch zur Schulung
  3. Piper PA 28R-201 Arrow 4-sitzig D-EAVY (Bremerhaven Luneort)



Die oben genannten Flugzeuge werden "nass" zu folgenden Minuten-Preisen verchartert:
Stand Oktober 2024

  Netto Brutto
a) für aktive Mitglieder 1. Cessna ab 2,20 € ab 2,35 €
2. Piper ab 2,20 € ab 2,35 €
b) für fördernde Mitglieder, auch KZM 1. Cessna ab 3,50 € ab 3,75 €
2. Piper ab 3,50 € ab 3,75 €

Die Lande- und Handlinggebühren des Seeflughafens Cuxhaven/Nordholz sowie anderer Plätze und die eventuell zu erhebenden Zuschläge (z.B. Avgas) werden über die Gebührenordnung des ACB geregelt.

Nehmen aktive Mitglieder mit Club-Flugzeugen an flugsportlichen Veranstaltungen teil, kann der Vorstand die Chartergebühren senken.

Der AERO-Club Bremerhaven e. V. ist bei sportlichen Veranstaltungen, Telefonbereitschaft, Aktionen am Heimatplatz ETMN und bei der Pflege der clubeigenen Flugzeuge auf die freiwillige und verbindliche Hilfe seiner Mitglieder angewiesen, Pflichtstunden sind aber nicht abzuleisten. Der Vorstand bietet interessierten und engagierten Mitgliedern die Zusammenarbeit im erweiterten Vorstand an.

Weitere Informationen und Grundlagen zur Charterung der Flugzeuge entnehmen Sie bitte unserer Flugbetriebs- und Charterordnung (FBCO) - 2017.
Die Grundlage des Vereinslebens ist in unserer Satzung geregelt.